Verfügung
Patienten-Verfügung
Jeder Mensch soll über sich selbst bestimmen.
Manchmal kann man nicht mehr über sich selbst bestimmen.
Zum Beispiel:
Sie sind sehr schwer krank.
Sie können nicht mehr sagen, was Sie wollen.
Oder zum Beispiel:
Ihr Gehirn ist sehr geschädigt.
Sie können nicht mehr richtig denken.
Sie können vorher bestimmen:
- Welche Untersuchungen und Behandlungen wollen Sie?
- Welche Untersuchungen und Behandlungen wollen Sie nicht mehr?
Zum Beispiel:
Sie können nicht mehr selber essen?
Sie wollen nicht künstlich-ernährt werden.
Das heißt Sie wollen nicht mit einem Schlauch ernährt werden.
Das heißt Patienten-Verfügung oder Patientinnen-Verfügung.
Sie können ein Formular ausfüllen.
Oder Sie können alles auf ein Blatt Papier schreiben.
Ihr Arzt muss ihnen genau erklären:
Was kann passieren?
Sie müssen frei entscheiden:
Was wollen Sie?
Sie wollen eine Patienten-Verfügung unterschreiben?
Ein Rechts-Anwalt muss dabei sein!