Ihre Rechte im Krankenhaus

Eine Patientin und eine Ärztin sprechen miteinander.
Die Ärztin hat die Kranken-Mappe und ein Formular dabei.
Die Patientin sitzt auf einem Kranken-Bett.
Die Ärztin sitzt auf einem Stuhl.
 

Im Krankenhaus haben Sie das Recht auf:

gute Information über Ihre Krankheit.

gute Information über die Behandlung.

gute Information über die Gefahren von einer Behandlung.

gute Information über Rechte und Pflichten im Krankenhaus.

Sie haben das Recht

auf alle Untersuchungs-Methoden,

damit Ihre Krankheit heraus-gefunden wird.

auf eine sehr gute Behandlung und Pflege.

auf den Schutz Ihres Intim-Bereichs.


Zum Beispiel:

bei der Körperpflege

bei persönlichen Gesprächen

Sie haben das Recht

zu erfahren wie lange Sie auf eine Operation warten müssen.

auf Verschwiegenheit und Datenschutz.


Zum Beispiel:

Der Arzt darf nicht mit seinen Freunden über Ihre Krankheit reden.

Er oder sie hat eine Schweige-Pflicht.

Pflegepersonen dürfen niemandem erzählen,

dass Sie im Krankenhaus sind.

Sie haben das Recht

auf Unterstützung durch Gespräche mit:

  • einem Seelsorger oder einer Seelsorgerin
  • einem Psychologen oder einer Psychologin

auf Besuche und Kontakt zu Ihren Freunden und Familien.

auf die beste Therapie gegen Schmerzen.

auf einen Tod in Würde.


Zum Beispiel:

Genug Medikamente gegen Schmerzen


Sie dürfen alle Unterlagen über Ihre Krankheit lesen.

Sie dürfen gegen Bezahlung alle Unterlagen kopieren.

Sie entscheiden ob Sie eine Behandlung wollen.

Sie entscheiden ob Sie eine Behandlung nicht wollen.

Sie haben diese Rechte auch wenn Sie eine Behinderung haben.


Es gibt 2 Ausnahmen:

1. Der Arzt oder die Ärztin hat die Pflicht Sie gut aufzuklären.

    Wenn die Ärztin denkt:

    Diese Aufklärung schadet Ihnen sehr!

    Dann darf sie eine Ausnahme machen.

    Die Ärztin darf entscheiden wieviel sie Ihnen erklärt.


2. Sie sind bewusstlos.

    Ohne Behandlung erleiden Sie einen schweren Schaden.

    Ohne Behandlung können Sie sterben.

    Dann darf der Arzt Sie behandeln.