Aufklärung und Einwilligung

Eine Patientin und eine Ärztin sprechen miteinander.
Die Ärztin hat die Kranken-Mappe und ein Formular dabei.
Die Patientin sitzt auf einem Kranken-Bett.
Die Ärztin sitzt auf einem Stuhl.
 

Aufklärung

Sie bekommen Infos über:

  • Ihre Krankheit
  • Untersuchungs-Methoden
  • Gefahren von Ihrer Krankheit
  • Verschiedene Therapien
  • Sie bekommen vor jeder Behandlung Infos:
  • welche Behandlungen gut für Sie sind
  • über die Gefahren der Behandlung
  • über die Folgen der Behandlung

Einwilligung

Einwilligung heißt:

Sie sagen ja zu einer Behandlung.

Aufklärung von minder-jährigen Kindern

Minder-jährig sind Kinder bis 18 Jahren.

Mit 18 Jahren sind sie volljährig.


Minder-jährige Kinder können nicht über eine medizinische Behandlung entscheiden.

Bis das Kind 7 Jahre alt ist entscheiden die Eltern.

Kinder von 7 bis 14 Jahren dürfen über eine Behandlung mit-entscheiden.


Kinder zwischen 14 und 18 Jahren dürfen selber entscheiden.

Bei schweren Entscheidungen darf das Kind nicht alleine entscheiden.

Bei schweren Entscheidungen müssen die Eltern mit-entscheiden.

Zum Beispiel:

Eine große Operation ist eine schwere Entscheidung.


Ab 1. Juli 2018 gibt es in Österreich ein neues Gesetz.

Der Name ist 2. Erwachsenenschutzgesetz.

Das Gesetz für Sachwalterschaft gilt dann nicht mehr. 

Das Bundes-Ministerium für Justiz hat ein Heft in leichter Sprache geschrieben. 

Es sind viele Informationen über das neue Gesetz in dem Heft.

Sie wollen das Heft lesen?
Klicken Sie dazu auf die unterstrichene Zeile!